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Neu ab dem Schuljahr 2024/2025


1. Alle Schülerinnen und Schüler, die gemäß der Schulbeförderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde berechtigt sind, an der Schulbeförderung teilzunehmen, erhalten nach Zahlung des Eigenanteils ein Deutschlandticket.

2. Die Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Deutschlandticket haben, erhalten nach den Sommerferien eine neue Chipkarte
im Tausch gegen die vorhandene – die Zahlung der Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

3. Der zusätzliche Eigenanteil, der beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule erhoben wurde, entfällt.

4. Es wird keine Radfahrentschädigung mehr gewährt.

    Anträge für das Schuljahr 2023/2024 können bis zum 31.01.2025 eingereicht werden.

5. Vollzeitschülerinnen und -schüler, die nicht berechtigt sind, an der Schülerbeförderung teilzunehmen
(Klassenstufe 11 – 13, Berufsschulen oder wegen zu geringer Entfernung zur nächstgelegenen Schule gleicher Schulart) können
ein Bildungsticket beim Kreis Rendsburg-Eckernförde beantragen.

 Das Bildungsticket ist ein subventioniertes Deutschlandticket und kostet 29 Euro im Monat.


Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Schülerbeförderungskosten für Fahrten innerhalb von Eckernförde anerkannt.
Dies trifft jedoch nur auf wenige Schülerinnen und Schüler zu.
Die Eltern der in Frage kommenden Kinder werden von der Stadtverwaltung Eckernförde rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres angeschrieben.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen haben wir in dieser PDF-Datei zusammengefasst.
Den Link auf das entsprechende Antragsformular finden Sie rechts unter „Dokumente”.


Rechtliche Grundlagen

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz-Schülerbeförderung (SchulG).
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Schülerbeförderungskosten ab 01.08.2021

Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schulbeförderung ab 25.6.2024