Eltern (deutsch) miteinander verheiratet:
- falls noch vorhanden die beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Ehe (Stammbuch der Familie)
- ansonsten die Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Erklärung zum Familiennamen des Kindes (falls kein Ehename geführt wird)
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Eltern (ausländisch) miteinander verheiratet:
- Heiratsurkunde (Original und Übersetzung)
- Geburtsurkunde (Original und Übersetzung)
- Reisepass im Original
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, ledig, ohne Kindesvater:
- Geburtsurkunde
- Kopie des Personalausweises
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, ledig, mit Kindesvater:
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Kopien der Personalauweise
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, ledig, mit Kindesvater und gemeinsamer Sorge:
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung
- Kopien der Personalausweise
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Bestimmung des Familiennamens
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, getrennt lebend:
- siehe Eltern verheiratet
- Erklärung zum Vornamen kann von der Mutter allein unterzeichnet werden
Zusätzlich bei Müttern, deren Personenstand geschieden oder verwitwet ist:
- Nachweis über die Auflösung der Ehe durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Familienbuches der Vorehe (zu erhalten: bei Scheidung beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnortes und bei Tod des Ehegatten beim Wohnsitzstandesamt) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
Gerne können Sie hierzu auch die StandesbeamtInnen kontaktieren.