Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Leistungsnummer: 99025002000000
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Öffnungszeiten Ordnungsamt ab 01.06.2026
Ordnungsamt
Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Rechtsgrundlage(n)
- § 31 Gaststättengesetz (GastG),
- § 35 Gewerbeordnung (GewO).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht ( Bauantrag ).
Teaser
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Ansprechpunkt
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).