Einzelhandelsgutachten
Die politischen Gremien haben im Mai 2008 erstmalig die Aufstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelsgutachtens beschlossen, um die Einzelhandelsentwicklungen im Stadtgebiet steuern zu können.
Das seit 2009 vorliegende „Gesamtstädtische Einzelhandelsgutachten für die Stadt Eckernförde“ diente Verwaltung und Politik bislang als Handlungsgrundlage und Entscheidungshilfe bei allen einzelhandelsrelevanten Vorhaben im Stadtgebiet.
Aufgrund aktueller, für die Einzelhandelslandschaft in Eckernförde bedeutender Einzelhandelsvorhaben wurde die Fortschreibung dieses ursprünglichen Einzelhandelsgutachtens erforderlich.
Zudem bedurfte es einer Überprüfung und Aktualisierung der im bisherigen Gutachten genannten Potential- und Entwicklungsstandorte, des Branchenkonzeptes und der Auflistung der innenstadtrelevanten Sortimente.
Auch die Aussagen zur Steuerung von Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen und an anderen Standorten bedurften aufgrund der veränderten Rechtsprechung in den letzten Jahren einer Anpassung.
Bei der in der Fortschreibung erfolgten Bestandsaufnahme des heutigen Einzelhandelsbesatzes und der daraus folgenden Angebotsanalyse wurden trotz des Wettbewerbes auf regionaler Ebene und der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels eine Attraktivitätssteigerung und eine qualitative Verbesserung der Angebotsstrukturen festgestellt.
Um vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels, des Wettbewerbsdrucks und des anhaltenden Strukturwandels langfristig eine gesunde Einzelhandelslandschaft in Eckernförde gewährleisten zu können, wurden aus der Angebotsanalyse Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen abgeleitet.
Damit die im Zusammenhang mit Bauleitplanungen vorgenommene Steuerung von Einzelhandelsvorhaben auf einer aktuellen und rechtssicheren Grundlage erfolgen kann, wurde die Fortschreibung und Evaluierung des Einzelhandelsgutachtens durch die Ratsversammlung im August 2021 beschlossen.