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Lärmaktionsplanung

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Stufe 4, für die Stadt Eckernförde wurde gemäß § 47 d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Zeit vom 07.10.2024 bis 07.11.2024 öffentlich ausgelegt.

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die durch Hauptverkehrswege verursachten Lärmprobleme zu bewältigen und die Lärmbelastung der Bürger zu reduzieren. In der vierten Stufe sind die beschlossenen Lärmaktionspläne zu überprüfen und fortzuschreiben.
Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die Bundesstraßen B203 und B76 als Hauptverkehrsstraßen durch das Stadtgebiet verlaufend.
Der Umweltausschuss der Stadt Eckernförde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein.

Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.


Ältere Unterlagen sowie die beschlossenen Lärmaktionsplanungen finden Sie hier: