Inhalt

G/EE1 Anforderungen für Neubaugebiete hinsichtlich Klimaschutz

Im BauGB ist die Realisierung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Planung explizit gefordert (§ 1 Abs. 5 BauGB). Darüber hinaus sind Klimaschutz und Klimaanpassung im Abwägungsprozess zu berücksichtigen (§ 1 a BauGB). Um diesen Abwägungsprozeßt ransparent zu gestalten,  wurde bereits eine "Checkliste Klimaschutz" erarbeitet, die in der Bauleitplanung zukünftig eingesetzt werden soll. Die Checkliste befindet sich zur Zeit in Abstimmung mit der Bauleitplanung.

Folglich verfügt die Bauleitplanung  über ein einheitliches Instrument, um jede Planung auf die Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen zu prüfen.

Dabei liegen die Schwerpunkte in den Bereichen:
 • Standort- und Planungsvoraussetzungen (etwa Vornutzung der Fläche, Lage im Stadtgebiete   
   vorh.   Infrastruktur),
 • Städtebaulicher Entwurf (etwa Kompaktheit, Dachform, Verschattung, Grünkonzept, Energiekonzept)
  sowie
 • Vertragliche Regelungen.

Im Einzelnen verfolgt die Checkliste folgende Ziele:
 • Sie dient als internes Instrument zur Entscheidungsvorbereitung
 • Sie gewährleistet eine frühzeitige Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in
   Planungsprozessen
 • Sie zielt auf eine energetische Optimierung der Planungen ab
 • Sie dient als Bewertungsgrundlage für politische Entscheidungen
 • Sie ist Information und Leitfaden für Bauträger, Planer und Öffentlichkeit und kann bei der Senkung
   der CO2-Emissionen unterstützen und die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Quartier steigern.

Bei den zu bearbeitenden Bebauungsplänen wird seit 2023 eine Dach- und Fassadenbegrünung abgefragt.

Die Versickerung von Niederschlag soll in der Fläche stattfinden.

Wegestrukturen sowie Auffahrten und Stellplätze sollen primär wassergebunden sein. Wenn eine Befestigung mit Pflaster erforderlich ist, soll ein versickerungsfähiges Pflaster Verwendung finden.

Die Farbe der Materialien soll möglichst hell sein, um Wärmeabsorption und -abgabe zu verringern.