Zusammensetzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates
Nach § 2 der Geschäftsordnung setzt sich der Planungs- und Gestaltungsbeirat wie folgt zusammen:
- Eine Stadtplanerin / ein Stadtplaner mit der Qualifikation einer Fachpreisrichterin / eines Fachpreisrichters entsprechend der Richtlinien für Planungswettbewerbe
- Eine Landschaftsplanerin / ein Landschaftsplaner mit der Qualifikation für Fachpreisrichterinnen / Fachpreisrichter nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe
- Drei Architektinnen / Architekten der Fachrichtung Hochbau/Architektur mit der Qualifikation für Fachpreisrichterinnen / Fachpreisrichter nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe
An den Beiratssitzungen nehmen außerdem teil:
- die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister
- die Leiterin/der Leiter des Bauamtes der Stadt Eckernförde bzw. die Vertreterin/der Vertreter