Inhalt

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, springt der Staat ein. Für Kinder von 0 bis 5 Jahren gibt es bis zu 227 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 299 Euro. Für ältere Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 394 Euro, sofern das Kind nicht auf Harz IV angewiesen ist, oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II Bezug mindestens 600 Euro verdient.

Eine Schaubild und ein Film erläutern weitere Details. Ausführliche Informationen finden in der Broschüre “Der Unterhaltsvorschuss“

Auf den Internetseiten des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Unterlagen für die schriftliche Antragsstellung, zu Fristen und die Rechtsgrundlage und über die zuständigen Ansprechpersonen.

31.07.2020