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Steuerliche Regelungen / Entlastungsbetrag

Entlastungs- und Freibeträge verringern Ihre Steuerlast. Für Alleinerziehende gibt es folgende Möglichkeiten:

Entlastungsbetrag

Dieser wird bei der Lohnsteuerklasse II automatisch mit berücksichtigt, wenn Sie mit einem Kind zusammenleben, für das Sie Kindergeld erhalten. Dabei darf in Ihrem Haushalt keine volljährige Person leben, die nicht Ihr Kind ist. 
Sowohl die Steuerklasse II, als auch den Entlastungsbetrag, falls Sie nicht die Steuerklasse II haben, beantragen Sie beim Finanzamt (über Einkommensteuererklärung, Anlage Kind). UInter dem Link finden Sie weitere Informationen zu den Steuerklassen und Antragsformulare .

(halber) Kinderfreibetrag

Sie können beim Finanzamt beantragen, dass der andere halbe Kinderfreibetrag auf Sie übertragen wird, wenn

  • der andere Elternteil nicht mindestens 75 Prozent der Unterhaltsverpflicht erfüllt oder

  • nicht in Deutschland wohnt oder

  • nur beschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder

  • gestorben ist.

(halber) Freibetrag für Betreuung und Erziehung

Sie können beantragen, dass der halbe Freibetrag für Betreuung vom anderen Elternteil auf Sie übertragen wird, falls Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist.

Auf dem Familienportal erklärt ein Film die Freibeträge und informiert über weitere Möglichkeiten Steuern zu sparen, zum Beispiel durch das Absetzten der Kosten für die Kinderbetreuung (wie Kita, Tagesmutter) oder Schulgeld.

 

31.07.2020