- Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass o. ä.
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Handwerkskarte bei Erweiterung der Tätigkeit um ein Handwerk
- Erlaubnis bei Erweiterung der Tätigkeit um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit
Die Gewerbeummeldung sollte persönlich erfolgen, kann aber auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Hierzu muss auch der Personalausweis der/des Meldenden vorgelegt werden.