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Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung an Bauleitverfahren

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 "Eichborn / Klintbarg" 

Geltungsbereich vorhabenbezogener B-Plan 80
Geltungsbereich vorhabenbezogener B-Plan 80


Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 "Eichborn / Klintbarg" der Stadt Eckernförde wurde am 19.02.2026 dem Bauausschuss vorgestellt und zur Veröffentlichung im Internet wegen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Für die Dauer der Veröffentlichung vom 05.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026 können gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) alle Unterlagen auch auf der folgenden Internetseite eingesehen werden:

https://bob-sh.de/plan/bp81-eckernfoerde


Ihre Stellungnahmen und Anregungen können Sie bis einschließlich den 07.04.2026 vorzugsweise direkt elektronisch auf der entsprechenden Verfahrensseite auf BOB-SH abgegeben, per E-Mail an bobsh@eckernfoerde.de senden oder per Post an Stadt Eckernförde, Bauamt, Rathausmarkt 4-6, 24360 Eckernförde versenden.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung der frühzeitigen Bekanntmachung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Eckernförde.

25.06.2021