Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Ehefähigkeit wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.
Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, wird eine Gebühr in Höhe von 80 Euro erhoben.
Für eine Auststellung des Ehefähigkeitszeugnises wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.