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Sommerzeit ist Reisezeit - Ausweisdokument prüfen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen.
Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, prüfen Sie bitte frühzeitig die Gültigkeitsdauer von Personalausweisen und Reisepässen.
Die Ausstellungsdauer von Reisepässen kann bis zu 10 Wochen betragen.

Kinderreisepässe wurden zum 01.01.2024 abgeschafft. 

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass.
Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt.
Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.
Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 10 Wochen.
In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern.
Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.
In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden.
Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes mit dem im Bürgerbüro verwendeten Bilderfassunggerät ist eine Mindestgröße von 1,20 m erforderlich.