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Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Instrument, das Kommunen dabei helfen soll, den Weg in eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu finden. Dabei handelt es sich um ein übergeordnetes, räumliches und kommunenweites Konzept. Die kommunale Wärmeplanung ist im Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Schleswig-Holstein in §7 geregelt und für etwa 70 größere Kommunen mit unterschiedlichen Fristen verpflichtend. Eckernförde als Mittelzentrum ist bis Ende 2024 verpflichtet gewesen, einen kommunalen Wärme- und Kälteplan aufzustellen. 

Die KWP stellt für die Stadt Eckernförde ein strategisches Planungsinstrument zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestandes dar. Die zukünftige Wärmeversorgung soll kostengünstig und sozialverträglich bei einem gleichzeitig hohen Maß an Versorgungssicherheit erreicht werden. Die KWP zeigt dafür die besten Wege einer zentralen oder dezentralen Wärmeversorgung auf.

Die Kommunale Wärme- und Kälteplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit informatorischem Charakter. Sie hat keine un-mittelbare rechtliche Bindungs- und Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Betreiber von Energieversorgungs- oder Wärmenetzen haben die KWP bei Energieinfrastrukturplanungen, Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen zu berücksichtigen. Bestehende Wärmenetze müssen schrittweise dekarbonisiert und beim Bau neuer Wärmenetze ab dem 01.03.2025 direkt 65 % erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Für die Erstellung des KWP wurden die Stadtwerke Eckernförde beauftragt. Die Ratsversammlung hat am 16.12.2024 den Bericht der Kommunalen Wärleplanung für die Stadt Eckernförde beschlossen.