Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Leistungsnummer: 99025004044000
Öffnungszeiten Ordnungsamt ab 01.06.2026
Ordnungsamt
Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Teaser
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)