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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsnummer: 99025004044000

Öffnungszeiten Ordnungsamt ab 01.06.2026

Ordnungsamt

Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Dienstag und Mittwoch geschlossen


Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Teaser

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal