Welche Bäume sind geschützt?
Die Baumschutzsatzung gilt im gesamten Stadtgebiet Eckernförde. Geschützt sind Bäume, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden folgenden Stammumfang erreichen:
• Eiben und Stechpalmen: mehr als 50 cm
• alle anderen Bäume: mehr als 80 cm
Auch mehrstämmige Bäume können geschützt sein, wenn die Summe der Stammumfänge die genannten Werte erreicht. Ersatzpflanzungen sind unabhängig vom Stammumfang geschützt.
Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen Fichten sowie bestimmte Obstbäume, wenn sie zur Ertragserhaltung durch neue Obstbäume ersetzt werden sollen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn ein Baum nicht unter die Baumschutzsatzung fällt, können andere Schutzvorschriften gelten, zum Beispiel Artenschutz, Festsetzungen in Bebauungsplänen oder Denkmalschutz.
• Eiben und Stechpalmen: mehr als 50 cm
• alle anderen Bäume: mehr als 80 cm
Auch mehrstämmige Bäume können geschützt sein, wenn die Summe der Stammumfänge die genannten Werte erreicht. Ersatzpflanzungen sind unabhängig vom Stammumfang geschützt.
Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen Fichten sowie bestimmte Obstbäume, wenn sie zur Ertragserhaltung durch neue Obstbäume ersetzt werden sollen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn ein Baum nicht unter die Baumschutzsatzung fällt, können andere Schutzvorschriften gelten, zum Beispiel Artenschutz, Festsetzungen in Bebauungsplänen oder Denkmalschutz.