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Wann ist ein Antrag erforderlich?

Ein Antrag ist insbesondere erforderlich, wenn ein geschützter Baum

• gefällt oder beseitigt werden soll,
• durch starke Schnittmaßnahmen wesentlich verändert wird,
• im Kronen-, Stamm- oder Wurzelbereich so beeinträchtigt wird, dass seine Lebensfähigkeit oder sein weiteres Wachstum gefährdet sein kann,
• im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entfernt oder erheblich zurückgeschnitten werden soll.

Fachgerechte Pflegearbeiten können je nach Art und Umfang antragsfrei sein.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre geplante Maßnahme genehmigungspflichtig ist, nutzen Sie bitte das Online-Formular „Rückschnitt beantragen“ oder nehmen Sie vor Beginn der Arbeiten Kontakt mit der Stadt auf.