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Baumfällung: Was ist zu beachten?

Eine Fällung geschützter Bäume ist nur in begründeten Fällen möglich. Gründe können zum Beispiel eine konkrete Gefahr, eine nicht mehr zumutbare Erhaltung eines schwer geschädigten Baumes oder ein nicht anders realisierbares Bauvorhaben sein.

Hinweis : Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig.
Anträge können grundsätzlich ganzjährig gestellt werden.
Für Fällungen im Zeitraum Oktober bis Ende Februar sollte der Antrag dennoch möglichst rechtzeitig vor Beginn des Fällzeitraums eingehen.