Was passiert nach dem Antrag?
Nach Eingang des Online-Antrags prüft die Stadt die Unterlagen.
Falls Angaben fehlen oder der Sachverhalt nicht eindeutig beurteilt werden kann, werden weitere Informationen angefordert.
Hinweis: Achten Sie daher bitte auf eine ausführliche Begründung!
Die Entscheidung erfolgt schriftlich.
Mit der Fällung, des Rückschnitts oder einer sonstigen genehmigungspflichtigen Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung vorliegt.
Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden, zum Beispiel zu Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsmaßnahmen.
Falls Angaben fehlen oder der Sachverhalt nicht eindeutig beurteilt werden kann, werden weitere Informationen angefordert.
Hinweis: Achten Sie daher bitte auf eine ausführliche Begründung!
Die Entscheidung erfolgt schriftlich.
Mit der Fällung, des Rückschnitts oder einer sonstigen genehmigungspflichtigen Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung vorliegt.
Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden, zum Beispiel zu Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsmaßnahmen.