Akute Gefahr durch einen Baum
Besteht eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen, sichern Sie den Gefahrenbereich bitte zunächst ab.
Unaufschiebbare Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind der Stadt unverzüglich mitzuteilen.
Wenn ein geschützter Baum aus akuten Gründen gefällt werden musste, ist der Baum bis zur Freigabe durch die Stadt zur Überprüfung vorzuhalten.
Unaufschiebbare Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind der Stadt unverzüglich mitzuteilen.
Wenn ein geschützter Baum aus akuten Gründen gefällt werden musste, ist der Baum bis zur Freigabe durch die Stadt zur Überprüfung vorzuhalten.